Hier finden Sie Antworten zu grundlegenden Fragen
Kann ich Pyroglück als Privatperson buchen?
Selbstverständlich. Jede(r) kann uns beauftragen.
Wie lange vor dem Feuerwerk muss ich den Auftrag erteilen?
Die gesetzliche Anzeigepflicht bei den Behörden beträgt zwei Wochen (wenn Bundeswasserstraßen oder Flugplätze in der Nähe sind, beträgt die Frist vier Wochen). Wir benötigen allerdings vor der Anzeige auch noch etwas Zeit für die Beurteilung des Machbaren und die Planung. Idealerweise haben wir eine Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen.
Wie groß sind die benötigten Sicherheitsabstände?
Das ist abhängig von der Kategorie der Feuerwerkskörper, die zum Einsatz kommen, bzw. wählen wir die Feuerwerkskörper nach den vorhandenen Abständen aus. Wir können Feuerwerke im Nahbereich mit Abständen ab 15 Meter realisieren, dann ist allerdings nur bodennahes Feuerwerk möglich. Bei Höhenfeuerwerken können wir bereits ab einem Abstand von 30-40 Metern tolle Effekte in den Himmel zaubern. Für Großfeuerwerkseffekte sind Abstände von 50 bis 150 Meter (je nach Kaliber, Größe der Effekte) notwendig.
Ich habe bereits versucht eine Genehmigung zu bekommen, aber vergeblich, da meine Gemeinde keine Feuerwerke will. Kann ich trotzdem pyroglücklich werden?
Ja. Da wir gewerbliche Pyrotechniker sind, ist das für uns etwas anders. Eine Genehmigung der Gemeinde benötigen wir nicht. Allerdings können die Behörden auch uns Steine in den Weg legen. Wir kennen aber auch die Gesetze und wissen, was möglich ist und was nicht. Verlassen Sie sich auf uns!
Räumen Sie auch wieder auf, oder muss ich das machen?
Wir führen nach dem Feuerwerk eine Grobreinigung des Abbrennplatzes durch. Sollte eine Feinreinigung gewünscht oder notwendig sein, liegt das in Ihrer Hand.
Was passiert, wenn das Feuerwerk wegen des Wetters nicht gezündet werden kann?
Sollte das Feuerwerk aufgrund der Witterung oder aufgrund behördlicher Auflagen abgesagt werden müssen, erlauben wir uns eine Aufwandentschädigung zu berechnen, maximal jedoch 10% des Auftragswertes.
Was passiert, wenn ich den Auftrag zurückziehe?
Bei Stornierung von Ihrer Seite aus, wird die Anzahlung als Aufwandgebühr einbehalten.
Was ist, wenn es Schäden durch das Feuerwerk gibt?
Natürlich ist Sicherheit unser oberstes Gebot. Wenn es aber dennoch zu Schäden kommt, verfügen wir selbstverständlich über einen spezifischen Versicherungsschutz
Wann muss ich bezahlen?
30% des Auftragswerts wird bei Auftragserteilung fällig, der restliche Betrag spätestens 20 Tage vor Ausführung.
Kann ich auch im Ausland pyroglücklich werden?
Ja, aber leider nicht durch uns. Unsere deutsche Erlaubnis ist nicht im Ausland gültig. Aber nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, eventuell haben wir einen Tipp für Sie oder eine andere Lösung parat.
Ihre Frage war nicht dabei?